Für ein Studium in Deutschland gibt es das BAföG. Aber das gilt auch unter Umständen auch für ein Auslandsstudium! Wir erklären es!
Entsprechend dem neuen BAföG-Gesetz kann für ein Auslandstudium innerhalb der EU sowie in der Schweiz von Beginn an bis zum Erreichen des ausländischen Ausbildungsabschlusses BAföG gezahlt werden.
Hierbei gelten im Prinzip die gleichen Förderungsvoraussetzungen wie bei einem Studium in Deutschland.
Das BAföG sieht jetzt folgende Leistungen für ein Auslandsstudium vor:
Hierbei gelten im Prinzip die gleichen Förderungsvoraussetzungen wie bei einem Studium in Deutschland. Das heißt vor allem: Es wird eine Bedürfigkeitsprüfung durchgeführt. Ob ihr Anspruch habt oder nicht, hängt vor allem vom Einkommen der Eltern ab.
Wichtig: Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch solche Auszubildenden oder Studierenden während eines Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden können, die im Inland aufgrund der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.
Die Anträge auf Auslandsförderung sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts gestellt werden bei dem zuständigen BAföG-Amt:
Studentenwerk Rostock
Amt für Ausbildungsförderung
Auslandsamt
St. Georg-Str. 104 - 107
18055 Rostock
Tel.: 0381 / 4592 - 617
Fax: 0381 / 4592 - 9431
E-Mail: auslands-bafoeg@studentenwerk-rostock.de
Internet: www.studentenwerk-rostock.de