Zulassungsvoraussetzungen

Grundsätzlich berechtigen die Allgemeine Hochschulreife und manchmal auch die Fachhochschulreife zu einer Bewerbung für Studienplatz an einer schwedischen Universität. Eine weitere Voraussetzung kann fachbedingt auch das Belegen von bestimmten Fächern in der zweiten Sekundarstufe sein.

Weit häufiger ist es aber der Fall, dass internationale Studenten bereits ein Studium in Deutschland angefangen haben und nur als „Exchange Students“ für eine bestimmte Zeit nach Schweden kommen. Hier wird meist vorausgesetzt, dass zumindest das Grundstudium abgeschlossen wurde.

Wie auch in Deutschland begrenzen NCs die Studienplätze vieler Studienbereiche. Wie hoch diese in den letzten Jahren lagen, ist auf der Webseite der Universität oder bei dieser selbst zu erfragen.

Ein Sprachtest wird an den meisten Universitäten vorausgesetzt. Ob Sprachkenntnisse des Schwedischen oder Englischen nachgewiesen werden müssen, entscheiden die Hochschule und das Studienfach. Die Hochschule gibt auch Auskunft darüber, welche Sprachprüfungen anerkannt werden können.

Manchmal wird auch für den Anspruch auf Auslands-BAföG ein Sprachzertifikat für die schwedische Sprache benötigt. Detaillierte Informationen dazu können hier in Erfahrung gebracht werden.

Wichtig ist in jedem Fall ein frühzeitiges Anfordern von Infomaterialien, direkt an der jeweiligen Universität. Die Zulassungsbedingungen variieren nicht nur von Hochschule zu Hochschule, sondern auch von Jahr zu Jahr und müssen somit individuell erfragt werden. Ansprechpartner für Fragen und Probleme ist das International Office, das nahezu jede Universität als Einrichtung für Auslandsstudenten unterhält.