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Anerkennung der Schul- und Studienleistungen

Studentinnen und Studenten erhalten nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums den Titel Bachelor bzw. Master. Auf Grund europäischer Abkommen werden diese Abschlüsse europaweit – somit auch in Deutschland – anerkannt. In Deutschland sind bei Studiengängen, die hierzulande mit dem Staatsexamen abschließen, noch weitere Bedingungen zu erfüllen (z.B. bei Rechtswissenschaften, Humanmedizin, Pharmazie oder Lehramt).

Nähere Informationen hierzu findet man unter www.anabin.de



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